On 17.01.2014, at 14:15, DaB. wrote:
Hi DaB.,
danke für die Erklärungen! :) Ich war ja auf der MV nicht anwesend und daher ist mir deine
ausführliche Erläuterung sehr willkommen!
Hallo Henriette,
Am 17.01.2014 13:06, schrieb Henriette Fiebig:
Besonders merkwürdig finde ich das, weil hier
endlich _allen_
Stimmberechtigten eine relativ unaufwendige Möglichkeit gegeben
werden soll, über Dinge zu befinden, die den ganzen Verein betreffen
(die Kiste mit den Online-Wahlen finde ich übrigens inakzeptabel –
aber das ist eine andere Geschichte) – und zwar auch dann, wenn es
keine Satzungsänderung betrifft.
das Problem ist (und darauf wurde auch mehrfach deutlich auf der MV
hingewiesen) das hier 2 Abstimmungen miteinander verknüpft wurden (in
der Wirtschaft nennt man sowas Koppelgeschäft). einerseits eine
Satzungsänderung über mehr Mitbestimmung für die Nicht-MV-Teilnehmer
(die ich wie du super finde) und einmal die Umwandlung der nächsten
Briefwahl in eine Online-Abstimmung (die ich wie du Scheiße finde). Der
Wähler stand nun vor einem Dilemma: Will ich mehr Mitbestimmung, muss
ich die Online-Wahlen schlucken, will ich keine Online-Wahlen dann
bekomme ich auch nicht Mehr-Mitbestimmung.
Jepp, _das_ Dilemma hatte ich auch!!
Ungültig wird die ganze Sache nun daher, weil dazu
eine Satzungsänderung
UND eine normale Änderung nötig war, die GLEICHZEITIG abgestimmt wurden.
Und da das ganze als Satzungsänderung getarnt war, hatte die MV auch
keine Möglichkeit dagegen einzuschreiten (Satzungsänderungen können von
der MV nämlich nicht modifiziert oder abgelehnt werden). Daher bleibt
nun nur noch der Widerspruch gegen das Protokoll (den Gang vor das
Schiedsgericht des Vereins kann zumindest ich mir nicht leisten).
Bewusst oder versehentlich, „getarnt” oder nicht: Die Anträge werden doch lange genug vor
Fertigstellung der Briefwahlunterlagen in der GS eingereicht. Warum ist diese Ungültigkeit
niemandem aufgefallen? Wurde das (habe gerade keine Zeit, um es zu prüfen) im Forum
diskutiert? Da werden die Anträge doch vorab vorgestellt.
Wer ist denn überhaupt für die Prüfung der formalen Gültigkeit oder Korrektheit von
Anträgen zuständig? Das Präsidium, der Vorstand, alle, keiner …?? (Die Frage habe ich mir
übrigens analog auch angesichts der falsch beschrifteten Stimmzettel gestellt)
Sorry, wenn ich so doofe Fragen stelle, aber irgendwie kommt mir das alles ziemlich fishy
vor … (und ich wüßte nicht mal von welchem Ende her der Fisch müffelt :/)
Beste Grüße
Henriette
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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