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Thomas Hochstein
ml at ancalagon.inka.de
Mo Apr 20 20:32:19 UTC 2009
Juergen Fenn schrieb:
> Der Übersetzer ist selbst Urheber seiner Übersetzung.
Schon, aber die Übersetzung dürfte doch wohl ein Fall des § 23 UrhG
sein und daher nur im Rahmen einer Lizenz zulässig, nicht wahr?
> Wenn er die Seite
> angelegt, kann er auf den Artikel, den er übersetzt, mit der jeweiligen
> Versionsnummer eindeutig verlinken (Kommentar zum Edit).
Ich bezweifle eher, daß das den Vorgaben der GFDL genügt.
-thh