Einerseitz sollte man den Artikel beibehalten, um die glaubwürdigkeit der FDL zu bewahren, andererseits ist der Artikel alles andere als gut und er würde auch nicht abgehen, was es vielleicht dann nicht wert ist einen Streit herauf zu beschwören. Das mit der Klage ist eine lehre drohung, bei näherer betrachtung sollte er schon wissen, dass er keine Chance hätte. DustyDingo