[Wikide-l] Komplette Löschung von Artikeln, Rechtlage?

Tim 'avatar' Bartel wikipedia at computerkultur.org
Do Apr 6 07:21:59 UTC 2006


Hallo Wikipedianer,

Oliver Kamper schrieb am 06.04.2006 09:06:
> Frage: hat sich hier schonmal jemand Gedanken dazu gemacht, wie die 
> Rechtslage beim Löschen ganzer Beiträge aussieht?
> 
> Die GFDL erlaubt ja ausdrücklich das Bearbeiten von Artikeln, wenn man 
> die Originalversion in einer History verwahrt und eine Liste der 
> ursprünglichen  Autoren zugänglich ist. Beim Komplett-Löschen (z.B. bei 
> URV) allerdings geht beides anscheinend verloren, was ja streng genommen 
> eine Verletzung der GFDL wäre.
> Andererseits bezieht sich die GFDL auf das Veröffentlichen von Artikeln 
> - und ein gelöschter Artikel wird ja nun wahrlich nicht weiter 
> veröffentlicht.
> 
> Hat jemand also eine Ahnung, wie's rechtlich aussieht?

Das Thema kommt in regelmaessigen Abstaenden immer mal wieder zur
Sprache. Da es (selbstverstaendlich) keine Verpflichtung gibt, Inhalte
zu veroeffentlichen (waer ja auch noch schoener), ist es auch problemlos
moeglich Artikel zu loeschen.

Tschuess, Tim.

-- 
Wir sind im MausNet gegen Footer, Kapostrophen, Raubkopien, Spams,
Werbemails, binaere Postings, politische Extreme und vermutlich noch
zwei oder drei andere Sachen, die mir jetzt nur nicht einfallen.
-> Michael Nolte in maus.sys.mac.soft

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