[Wikide-l] Duerfen private Mails veroeffentlicht werden?

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Jan 25 16:56:46 UTC 2005


On Tue, 25 Jan 2005 14:41:28 +0100
 Michael Bergbauer <listsub-wikide at noname.franken.de>
wrote:

> Urheberrecht (gegebenfalls, falls die Schoepfungshoehe
> erreicht wird)
> und das Persoenlichkeitsrecht, beispielsweise,
> moeglicherweise auch
> andere Bereiche.
> 
> Vergleich es mal mit einem Brief oder einem
> Telefongespraech: waerst du
> davon erbaut, wenn du jemandem einen Brief schreibst oder
> mit jemandem
> telefonierst und am Tag darauf hoerst du das Gespraech im
> Radio oder
> liest den Brief in der Zeitung oder an der Hauswand
> gegenueber als
> Plakat? 

Dass HALTS MAUL nicht die noetige Schoepfungshoehe
erreicht, duerfte wohl ausser Zweifel stehen. Aber das
Urheberrecht wird hier nur vorgeschoben, denn Sinn der
Intervention ist ja nicht eine geistige Schoepfung zu
schuetzen, sondern bestimmte Auesserungen, die man als
Indiskretion empfindet, zu unterdruecken.

Wenn du keine Rechtsnorm angeben kannst, die Indiskretionen
verbietet, dann wuerde ich vorschlagen, dass du dich an
obige Devise haeltst, die ich dann aber sehr viel
hoeflicher formulieren wuerde.

Niemand zwingt mich mit anderen zu kommunizieren. Wenn ich
das tue, kann ich meine Aeusserung nicht mehr absolut
kontrollieren. Im vorliegenden Fall geht es um
Taeterschutz: Wo bitteschoen steht geschrieben, dass man
sich vor der Blossstellung als Ruepel dadurch bewahren
kann, dass man dem Gegenueber die Vertraulichkeit
aufzwingt. Du bist ein A..loch, aber du darfst das nicht
weitersagen.

Solange mir hier niemand fundiert mit juristischen
Kommentaren und Belegstellen das Gegenteil beweist, bleibe
ich bei meiner Meinung, dass die Annahme, man duerfe eine
private Mitteilung von RECHTS wegen (Netiquette ist etwas
anderes) nicht ungefragt oeffentlich machen, eine wahnhafte
Einbildung darstellt.

KG