[Wikide-l] Lizenzfragen

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Fr Jan 7 14:28:00 UTC 2005


On Fri, 7 Jan 2005 14:28:01 +0100 (CET)
 Schorschi <schosch at snafu.de> wrote:
> 
> 
> On Fri, 7 Jan 2005, Klaus Graf wrote:
> 
> > On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs wrote:
> 
> > > Klaus Graf wrote:
> 
> > > > * Urhebernennung bei Textspenden Dritter
> > > >
> > > > Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am
> > > > sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
> > >
> > > Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die
> > > Zusammenfassungszeile beim
> > > Einstellen.
> >
> > Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die
> mich so
> > viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis
> > umfaellt.
> 
> nein, das ist keine persönliche Behauptung - es hat den
> Vorteil, das die
> Autorennennung direkt im Datensatz der Bearbeitung
> gespeichert wird - ich
> hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden, ansonsten
> bitte ich um
> Korrektur durch einen Fachmenschen. Wenn das also so
> stimmt, sollten wir
> das vielleicht etwas öffentlicher festhalten.

Diese Informationen sind in der CD auch weggefallen. Fuer
einen laengeren Urhebervermerk womoeglich mit Quellenangabe
- vgl. auch die "invariant sections" - ist in der
Zusammenfassungszeile kein Platz. Nutzer nehmen diese
Zusammenfassungszeile meines Erachtens weniger haeufig zur
Kenntnis als einen Vermerk im Artikel oder auf der
Diskussionsseite. Befindet sich ein Urhebervermerk bereits
im Artikel oder auf der Diskussionsseite, so muesste
nachtraeglich eine Zusammenfassungszeile zu einer juengeren
Version mit diesen Angaben fingiert werden. Es kann nicht
darum gehen, was fuer uns pragmatisch sinnvoll ist, sondern
einzig und allein darum, was von der GNU FDL zwingend
geboten ist. Bei allen Auslegungsstreitigkeiten gibt es
einige "essentials" und dazu zaehlt die Weitergabe der
"copyright notice".

Nur am Rande sei auf die Problematik verwiesen, dass die
GNU FDL auch vorschreibt, dass der Titel beibehalten werden
muss.

> 
> > > > waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové).
> Es
> > > ist
> > > > ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der
> > > > Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
> > >
> > > Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
> >
> > Verstehe ich nicht.
> 
> Die Informationen fallen dann nicht weg, wenn der Artikel
> mit seinen
> gesamten Versionen übernommen wird. Ich denke, in dieser
> Richtung war das
> gemeint.
> 
> Zu den anderen Punkten bitte ich, ebenso wie von Anathema
> gefordert - mal
> um etwas Ausführlichkeit - hinter eueren persönlichen
> Anspielungen fehlen
> mir die sachlichen Informationen, die das auch für einen
> Laien
> verständlich machen.
> 
> Wieso verstößt zum Beispiel jemand, der in einem Artikel
> etwas löscht,
> evtl. gegen die Lizenz? Und in welcher Situation? Wieso
> muß man ein Kopie
> des Originals vorhalten, wenn man von da kopiert hat?
> Wann begehe ich beim
> Löschen einer Version eines Artikels einen Lizenzverstoß?

Das Problem ist, dass sich verdammt wenig hier mit dieser
Lizenz-Sch*** auskennen (auch ich nicht, wie ich des
oefteren bekannt habe).

Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden
Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4
GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich
eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version
geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die
URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht
lizenzkonform. 

Mit diesem Thema sollte sich eine Arbeitsgruppe
beschaeftigen, zu der auch ein RA gehoeren sollte. Wenn wir
einen solchen bezahlen, sollte der im uebrigen auch
gefaelligst hier mitlesen und ggf. ohne Verstoss gegen sein
Standesrecht im Notfall die groebsten Schnitzer
richtigstellen.

Klaus Graf