[Wikide-l] URV und Buchfotografieren

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Fr Feb 18 12:04:19 UTC 2005


On Fri, 18 Feb 2005 12:03:54 +0100
 David Daester <dfd1985 at gmail.com> wrote:
> Frag da nicht mich. Ich kenn das Deutsche Recht nicht
> wirklich.
> Wenschon das Schweizer-Recht aber auch nicht wenn es um
> Urheberrechte
> geht.

Dazu siehe RA Kuenzle:

"Fotografische Reproduktionen von Dokumenten aus
Bibliotheken tragen in der Regel keinen Werkcharakter im
Sinne des Urheberrechts und geniessen damit auch nicht
dessen Schutz. Als Teil einer Datenbank (mit Eigenleistung)
können sie u.U. aber geschützt sein („Sammelwerk“ Art 4
URG). Die EU kennt für Datenbanken (ab 100-200
eingescannten Vorlagen) bereits den Investitionsschutz
(Deutschland: § 87a UrhG). Die Schweiz wird darin
vermutlich folgen."

http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm

Klaus Graf