[Wikide-l] URV und Buchfotografieren

Schorschi schosch at snafu.de
Fr Feb 18 09:28:42 UTC 2005


On Fri, 18 Feb 2005, Agon S. Buchholz wrote:

> Noch ein paar Beispiele zu dem, was dagegen üblich ist - die Aufzählung
> ließe sich beliebig fortführen:
>
> Digitalisierungsprojekt "Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller
> Wissenschaften und Künste" (Zedler) [1] durch Bayerische
> Staatsbibliothek, Abt. BA/ES Referat Digitale Bibliothek, erreichbar
> unter [2], Copyright-Hinweis unter [3]
>
> "Das Copyright für alle Webdokumente, insbesondere für Bilder, liegt bei
> der Bayerischen Staatsbibliothek. Eine Folgeverwertung von Webdokumenten
> ist nur mit Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek bzw. des Autors
> möglich. [...] Eine unautorisierte Übernahme ganzer Seiten oder ganzer
> Beiträge oder Beitragsteile ist dagegen nicht zulässig. [...] Eine
> Verwertung von urheberrechtlich geschützten Beiträgen und Abbildungen
> der auf den Servern der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Daten,
> insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige
> schriftliche Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig und
> strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt.
> Insbesondere ist eine Einspeicherung oder Verarbeitung in Datensystemen
> ohne Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek unzulässig."

Zur ADB der gleichen Institution eine Information: ich schrieb am
28.01.2004 an die auf den Seiten der Bayerische Staatsbibliothek gegebene
E-Mail-Adresse folgende Mail:

> > > Sehr geehrte Damen und Herren,
> > >
> > > bezüglich der im Internet verfügbaren Kopien der ADB und des
> > > Copyrightvermerks auf Ihrem Internetserver habe ich eine
> > > Verständnisfrage.
> > >
> > > Soweit mir bekannt ist, gilt in Deutschland das Urheberrecht (es
> > > gibt kein deutsches Copyright?), welches unveräußerlich mit dem
> > > Autor verknüpft ist.  Stirbt nun der Autor, so gelten fünfzig Jahre
> > > plus noch einmal zwanzig Jahre, in denen eventuelle
> > > Verwertungsrechte für Nachfahren oder Rechtsnachfolger gewahrt sind.
> > > Danach sind die Texte frei verfügbar. Die ADB ist meines Wissens
> > > nach von 1875 bis 1912 erschienen - damit doch deutlich älter als 70
> > > Jahre.
> > >
> > > Wieso schreiben Sie denn dann auf ihrer Internetseite:
> > > <http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm>: "Eine unautorisierte
> > > Übernahme ganzer Seiten oder ganzer Beiträge oder Beitragsteile ist
> > > dagegen nicht zulässig."
> > >
> > > Davon sollten doch z. B. die Texte (nicht die Scans) der ADB
> > > ausgenommen sein, oder?
> > >
> > > Der Geist der Urheberrechte und auch der Patentrechte ist doch
> > > gerade, daß Wissen nach einer angemessenen Verwertungszeit (und die
> > > sollte mit 70 Jahren mehr als gegeben sein) für die Allgemeinheit
> > > verfügbar ist - oder habe ich da etwas falsch verstanden?

als Antwort erhielt ich am 29.01.2004 (9:17) von Markus Brantl:

> > Sehr geehrter Herr Slickers,
> >
> > die Ausführungen beziehen sich nur auf die Rechte an den digitalen
> > Bildern.

mit folgendem Nachtrag in einer weiteren E-Mail (9:25) von ihm

> Nachtrag: Natürlich gilt dies für alle digitalen Daten (Bilder, Text
> etc.), die durch die BSB hergestellt wurden.

also ... man drückt sich gerne schwammig aus. Aber eigentlich wissen sie
wohl, dass sie an den Texten selber wohl keine Rechte haben. Juristisch
(als Laie mal wieder vermutet) wäre hier wohl das Wort "hergestellt"
streitbar, oder?

Schorsch (schusch)


> [1] http://www.bsb-muenchen.de/mdz/zedler.htm
> [2] http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler
> [3] http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm