[Wikide-l] GFDL-konforme Quellenverzeichnisse

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Feb 1 11:28:40 UTC 2005


On Tue, 1 Feb 2005 09:00:25 +0100
 Ulrich Fuchs <mail at ulrich-fuchs.de> wrote:
> Am Dienstag, 1. Februar 2005 06:15 schrieb Kurt Jansson:
> 
> > Eine Zustimmung der Autorenmehrheit ist wünschenswert,
> aber das Fehlen von
> > Vorgaben im Lizenztext, was die Weiterentwicklung der
> Lizenz betrifft,
> > bedeutet nicht, dass die Free Software Foundation hier
> keinen
> > Einschränkungen unterliegt. Was innerhalb der Grenzen
> der Formulierung
> > "Such new versions will be similar in spirit to the
> present version, but
> > may differ in detail to address new problems or
> concerns." liegt, und was
> > außerhalb, würde auch hier ggf. vor Gericht entschieden
> werden.
> 
> Wobei doch meines Wissens genau die Passage mit dem
> Wechsel auf eine 
> Folgeversion der Lizenz in den GNU/GNU FDL-Lizenzen
> ohnehin problematisch 
> ist, sobald deutsches Urheberrecht gilt. War da nicht mal
> irgendwas, dass die 
> vermutlich nichtig ist, weil man Rechte nicht für
> undefinierte Nutzungen 
> vergeben kann? Ich entsinne mich so düster an eine
> diesbezügliche Diskussion 
> vor ein paar Jahren

Ich sehe da kein Problem. § 31 Abs. 4 UrhG wird
moeglicherweise bei der kommenden Novellierung aufgehoben
werden, aber bereits jetzt geht es nur um unbekannte
NutzungsARTEN (z.B. online im Vergleich zu gedruckt):
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22unbekannte+nutzungsart%22&btnG=Suche&meta=

Das trifft ersichtlich nicht den Punkt, denn eine
automatische Vertragsanpassung hat erst einmal nichts mit
einer unbekannten Nutzungsart zu tun.

KG, auch kein Jurist