Uebrigens sollten wir auch beruecksichtigen, dass kuerzlich die urheberrechtliche Schutzfrist in Mexiko auf hundert Jahre nach dem Tod des Autors festgesetzt wurde und nach Ablauf der Schutzfrist die Regierung ermaechtigt ist, Gebuehren fuer die Nutzung gemeinfreier Werke zu erheben. Klaus Graf