[Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht
Mathias Schindler
neubau at presroi.de
Di Nov 30 08:30:34 UTC 2004
Matthias Walliczek wrote:
> Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
> mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
> betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
> unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
> Enzyklopädie?
Wenn du dieser Argumentation folgst, müssten wir uns auf den
allerkleinsten gemeinsamen Nenner einigen, also dann auch alle Texte
entfernen, die Falung Gung erwähnen (China), die den arabischen Golf
arabischen Golf nennen (Iran), etc.
Ja, eine freie Enzyklopädie sollte in dem Sinne frei sein, daß jeder
Mensch überall auf dem Planeten alles damit machen kann und gerade auch
eine Verlag wie Directmedia oder wer auch immer damit eine CD oder DVD
backen kann und sie in Deutschland verkaufen kann.
Das ist einer der vielen Gründe, warum ich die US-fair use-Regeln für
die dümmste Entscheidung halte, die jemals in der wikipedia getroffen wurde.
Dennoch bitte ich darum, mehrere Dinge zu trennen:
* An welche Gesetze muss sich die ladungsfähige Person hinter
wikipedia.org zwingend halten? (Welche Pflichten kommen damit auf sie
zu?...)
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Autoren in einzelnen
Staaten halten, wenn sie in der wikipedia arbeiten?
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Personen halten, wenn sie
in einzelnen Staaten irgendwas mit dem Content machen wollen?
1. gehört sofort geklärt und 2. sollte auch irgendwann einmal
hinreichend beantwortet werden. Wer macht 3.?
Um es mit Gravenreuth zu sagen: "Prüfe nur die rechtlichen Bestimmungen
derjenigen Länder, in denen du Vermögenswerte hast" (aus dem Kopf
zitiert, Fehlerwahrscheinlichkeit hoch).
Im Idealfall gibt es bei allen Staaten mit klarem Verstand ein
realistisches Subset (siehe erics mail), das am Ende genug Freiraum für
die Arbeit lässt.
Im Idealfall leben und arbeiten wir alle in Staaten mit klarem Verstand.
Mathias