AW: [Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht

Florian Baumann florian.baumann at schenker.com
Di Nov 30 08:09:23 UTC 2004


Eric Poehlsen schrieb:

>Wenn man nicht ganz blauäugig an die Sache herangeht ist klar, es gelten
>sowohl US-Amerikanisches Recht, als auch das Deutsche, Österreichische und
>Schweizerische Recht, möglicherweise auch noch das aus Luxembourg und
>Liechtenstein. Dabei müssen in jedem Aspekt die strengsten geltenden
>Richtlinien eingehalten werden.
>  
>
ACK!

Flups