AW: [Wikide-l] Wikipedia und deutsches Recht

Eric Poehlsen eric at eric-poehlsen.de
Di Nov 30 07:58:00 UTC 2004


Ich glaube wenn man sich die aktuelle Rechtssprechung im Bereich Internet
einmal ansieht sollte langsam klar werden, dass man die Rechtssprechung aus
dem Land der Zielgruppe in dem Fall von de.wikipedia.org sind das
Deutschland, Österreich, Schweiz anwendet.
Gleichzeitig müssen natürlich auch die Gesetze des Serverstandortes beachtet
werden. Und was gilt dann?

Wenn man nicht ganz blauäugig an die Sache herangeht ist klar, es gelten
sowohl US-Amerikanisches Recht, als auch das Deutsche, Österreichische und
Schweizerische Recht, möglicherweise auch noch das aus Luxembourg und
Liechtenstein. Dabei müssen in jedem Aspekt die strengsten geltenden
Richtlinien eingehalten werden.

Gruß

Eric