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Marco Krohn marco.krohn at web.de
Mi Jun 23 17:18:01 UTC 2004


On Wednesday 23 June 2004 18:43, Tim Bartel wrote:

> | (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt,
> | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
> | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und
> er veraendert nicht.

Ein Spammer verändert die Dokumente und damit die Daten. Trotzdem ist § 303a 
IMHO nicht anwendbar, da die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist.

Viele Grüße,
  Marco