[Wikide-l] Wiki unter Beschuss / Pr0n-Spam / usw...
Tim Bartel
wikipedia at computerkultur.org
Mi Jun 23 16:43:59 UTC 2004
Hi Wikipedianer,
Mathias Schindler schrieb am 06/23/2004 06:22 PM:
[Pr0n-Spam in Wikis]
> b) Im Falle von deutschstämmigen wikipedia-Vandalen wäre es interessant
> zu erfahren, ob §303a StGB einschlägig sind und wie die Polizei reagiert.
Halte ich fuer unwarscheinlich, bei einem Wiki, bei dem die Intention
ist, dass Daten veraendert werden.
Sollte ein Pr0n-Spammer nicht Inhalte loeschen, sondern ausschliesslich
seine Links hinzufuegen, dann ganz sicherlich nicht:
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt,
| unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
| Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und
er veraendert nicht.
Tschuess, Tim.
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"Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf"
(Stanislaw Jerzy Lec)