[Wikide-l] Re: Fotos vom AKW
Gerhard Jahnke
Gerhard.Jahnke at gmx.de
Di Jun 1 01:36:26 UTC 2004
Hallo,
am Tue, 1 Jun 2004 00:48:06 +0200 schrieb Marco Krohn:
> On Saturday 29 May 2004 13:29, Gerhard Jahnke wrote:
>
>>> wenn du die Bilder auch verändern willst, dann ist die Zustimmung des
>>> Urhebers (und das ist hier der Architekt) sehr wohl erforderlich.
>>
>> Nein, der Architekt ist nur Urheber des Bauwerks, nicht aber des Bildes.
>> Das Bild ist eine Schöpfung des Fotografen, der daran entsprechend die
>> Rechte hat.
>
> das stimmt i.a. nicht. Die gesamten Verwertungsrechte liegen beim Urheber (§§
> 15 ff. UrhG), insbesondere das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG).
>
> Ich hatte vor einiger Zeit schonmal den folgenden link empfohlen, der
> ausgiebig die Rechte am Bild einer Hochschule diskutiert:
>
> http://remus.jura.uni-sb.de/faelle/gebaeude.html
>
> Dort steht vieles sehr ausführlich und gut verständlich beschrieben.
Stimmt, aber genau wie im Beispiel vom Hundertwasserhaus geht es da um ein
Gebäude, das nicht nur als Bauwerk eine Schöpfung ist, sondern auch durch
die besondere Gestaltung der Fassade, die praktisch eine eigene Schöpfung
darstellt. Ausgangspunkt der Diskussion war aber ein Kernkraftwerk. Das ist
sicher als Gebäude eine Schöpfung, die dem Urheberrecht unterliegt, aber
ich bezweifle, dass in diesem Falle die Fassade als eigenes Werk gelten
kann. Wenn das Foto aber gut genug ist, um als Schöpfung zu gelten, dann
liegen die Rechte daran tatsächlich vollständig beim Fotografen.
Alles mMn und IANAL natürlich.
Gruß, Gerhard aka Perrak