[Wikide-l] Re: Fotos von Produkten oder Firmenlogos

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
So Dez 5 19:04:06 UTC 2004


On Sun, 5 Dec 2004 16:38:12 +0100
 Michael Gruhl <m_gruhl at web.de> wrote:

> Weil die GNU-Lizenz es erlaubt, die Bilder
> weiterzuverwenden, abzuändern
> etc. 

Wie ueblich wird nicht verstanden, was die GNU FDL Lizenz
leistet. Diese Lizenz und andere Open-Content-Lizenzen wie
CC betreffen ausschliesslich die in das konkrete Bild
eingeflossene geistige Leistung, soweit sie durch die
Urheberrechtsgesetzgebung geschuetzt ist (einschliesslich
der Leistungsschutzrechte des de UrhG).

Sie betreffen NICHT andere gesetzliche Schutzrechte wie das
Markenrecht.

Soweit ein Produktlogo urheberrechtlich geschuetzt ist,
bedarf die Vervielfaeltigung der Genehmigung des
Rechtsinhabers, es sei denn es greift eine gesetzliche
Schranke (Zitatrecht). Nach gueltigem Meinungsbild duerfen
solche Bilder in der Wikipedia nicht verwendet werden,
wobei man allerdings unterschiedlicher Ansicht sein kann,
ob dies auch Faelle betrifft, bei denen man Bildlizenz und
BildINHALTslizenz trennen kann.

Wird ein geschuetztes Logo im Stadtbild fotografiert (der
Mercedesstern ist kein gutes Beispiel, weil sicher kein
urheberrechtlicher Schutz besteht und dieser wohl auch
schon abgelaufen waere), so kann zwar dieses Foto unter GNU
FDL gestellt werden, aber dies betrifft nicht den
Bildinhalt, das Logo.

Bei einer markenrechtlich relevanten Verwendung eines Logos
(etwa im geschaeftlichen Verkehr) haftet der Verwender
gegenueber dem Markenrechtsinhaber mit oder ohne GNU FDL.

Gleiches gilt auch fuer Wappen: Wird ein selbst erstelltes
Wappen etwa einer Stadt unter GNU FDL gestellt, so kann ein
Dritter in Uebereinstimmung mit der GNU FDL dieses Wappen
im Briefkopf fuehren und gewerblich verwenden - aber
aufgrund des Namensrechts oder des hoheitlichen
Wappenrechts kann die Stadt dann gegen diesen Dritten
vorgehen - die Wikipedia haftet dann meines Erachtens
nicht, es sei denn man konstruiert aus dem
Freiheitsgrundsatz der Wikipedia einen rechtlich bindenden
Verstrauensschutz Dritter, die - wie die meisten hier -
nicht in der Lage sind, zwischen Markenrecht (bzw. anderen
Schutzrechten) und Urheberrecht zu unterscheiden.

Geschmacksmusterrechtlich gesehen darf uebrigens auch kein
Dritter unsere ICE-Bilder auf kommerziell vertriebene
Postkarten drucken, selbst wenn ihn dazu die GNU FDL
berechtigte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:InterCityExpress

Klaus Graf

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