[Wikide-l] Re: Vereinsgründung: Jimbo mit einbeziehen

Kurt Jansson jansson at gmx.net
Mi Nov 12 13:06:09 UTC 2003


Flups Baumann schrieb:

> Die Wikipedia tritt in Deutschland als Teledienst auf, das heißt, sie 
> unterliegt *auch* deutscher Rechtsprechung. Mit einem deutschsprachigen 
> Angebot richtet sie sich sogar explizit an deutschsprachiges Publikum, 
> und das heißt in erster Linie Deutschland, Österreich und Schweiz.
> 
> Momentan ist es meiner Ansicht nach (IANAL) so, dass jeder aktive 
> Wikipedianer, aber zumindest jeder Sysop/Admin, rein rechtlich als 
> Privatperson für Rechtsverletzungen in der Wikipedia in Haftung genommen 
> werden kann. Diese Einschätzung ist rein subjektiv, aber aus meiner 
> Erfarhung mit Gerichten und Anwälten geprägt.
> 
> Es ist sowieso nur eine Frage der Zeit, bis die deutschsprachige 
> Wikipedia die erste Abmahnung kassiert, sei es wegen URV oder sonstiger 
> Rechtsverstöße. Wir haben ja noch nicht mal ein ordentliches Impressum 
> (wir haben nämlich gar keins!). Und da es einfacher ist, eine 
> Privatperson in Deutschland abzumahnen, als eine Stiftung in den USA, 
> was meint ihr, wohin die gehen wird?

Diese Argumentation kann ich nachvollziehen, sie widerspricht jedoch der 
gängigen Meinung auf wikipedia-l. Jimbo sieht sich, bzw. nun die 
Stiftung, als rechtlich verantwortlich für Wikipedia, auch in anderen 
Ländern. Benutzer sind nur für selbst geschriebenes haftbar, Admins sind 
zu nichts verpflichtet - diesen Tenor habe ich jedenfalls noch von den 
bisherigen Diskussionen im Kopf.

Wikipedia wird hierbei meist analog einem Diskussionsforum gesehen, mit 
Jimbo als Forenprovider. Ein solcher muss auch deutschem Recht nicht 
alle Beträge lesen, sondern nur auf Anfrage handeln (Ein Freund von mir 
hat kürzlich einen entsprechenden Fall vor Gericht gewonnen.) Jimbo ist 
als "designated agent" in Wikipedia angegeben ( 
http://www.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Designated_agent ), die Server 
stehen in den USA und gehören der Stiftung. Auch diese Argumentation 
kann ich nachvollziehen.

(Um dies zu unterstreichen schrieb Jimbo schon mehrmals, er würde 
notfalls ein Land, in welchem eine Klage gegen ihn vorliegt, nicht mehr 
bereisen.)


> Ich bin jedenfalls nicht bereit, dieses Risiko privat zu tragen. Ein 
> eigener Verein muss her, davon mach ich meine weitere Mitarbeit bei der 
> Wikipedia abhängig.

Bleibt die Frage, inwieweit der Verein für Rechtsverstöße haftbar 
gemacht werden kann. Schließlich ist es ein Förderverein, der das 
Projekt und die Stiftung nur unterstützt.
Aber welches Risiko würden ggf. die Mitglieder tragen, welches der Vorstand?

Vielleicht ist ein Stiftungsableger doch der rechtlich saubere Weg?


Kurt (mit diesen rechtlichen Fragen mal wieder etwas überfordert ...)