Hallo nochmal,
Am 10.01.2011 22:25, schrieb Arne Klempert:
Wir brauchen
für sowas ein Placet der Mitgliederversammlung; dann gibt's
hier auch keine Fettnäpfchen.
Wir haben wohl grundlegend andere Vorstellungen darüber, wie weit die
Entscheidungsbefugnis von Geschäftsführung und Vorstand
sinnvollerweise reichen sollte.
Nö. Vorstand und Geschäftsführer können sowas sicher ohne vorherigen
MV-Beschluss entscheiden, aber dann müssen sie gelegentlich auch verbale
Haue und unliebsame Anträge aushalten.
Viele Grüße
Martina