_huehn-ml(a)arcor.de_ (mailto:huehn-ml@arcor.de) wrote:
sisal13(a)aol.com wrote
> Nun mag mir doch mal jemand beantworten, wie denn
der angeblich in seinen
> Rechten Verletzte nachweisen will, dass es sich
tatsächlich um seine
Daten
> handelt. Schließlich kann doch jeder unter dem
Namen Emil Kurz oder Peter
Krull
>oder unter jedem anderen vorgeblichen Klarnamen
einen Account einrichten.
Wie
>also kann also "Emil Kurz" nachweisen,
dass er tatsächlich der Nutzer
"Emil
> Kurz" ist, der den Account angelegt und die
Einträge vorgenommen hat.
Er erklärt es einfach.
Was ist wohl wahrscheinlicher; daß ich mich
spaßeshalber beschwere über
einen Eintrag, der sich nicht auf mich bezieht und nur zufällig meinen
Namen hat, oder daß es vielleicht doch meine Daten sind?
Da zu entscheiden, wer recht hat, ist ja wohl in der
Regel sehr simpel.
Thomas
Bloße Wahrscheinlichkeit ist noch kein Beweis. Eigentlich sind auch diese
Klarnamen nicht wirklich einer bestimmten Person zuzuordnen.
Aber nun gut. Vielleicht beschwert sich ja auch einmal jemand, unter dessen
Klarnamen ein Dritter einen Account eingerichtet hat. Sollte man da nicht
Klarnamen als Accounts und deren Offenbarung auf Benutzerseiten verbieten, um
für die vielleicht erforderliche Anonymisierung relevanter Benutzerdaten zu
sorgen?
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account
eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den
ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen?
Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
Gruß Sisal