Hallo,
Am 23. April 2010 16:45 schrieb Thomas Koenig <t.koenig(a)surrey.ac.uk>uk>:
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner
Sicht besser als
Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe
im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten
Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit
dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
rechtlich geht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2
Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie
eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen
vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer
Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.
Gruß
Michail