"Alex Regh" <Alex.Here(a)gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:25n4909qjcpco0s39c0pvrh17srffvnjqm@4ax.com...
Hallo!
> : Die Gemeinützigkeit ist nicht gleich der
Berechtigung zur Ausstellung
von
> : Spendenquittungen, der sogenannte
Spendenbescheinigungskompetenz.
>_Zusätzlich_ zur Gemeinnützigkeit muß das Finanzamt
_anerkennen_, daß der
> Verein "als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt"
In der IT-Landschaft werden auf Wirtschaftsförderungsebene wesentlich
kleiner geartete ähnliche Projekte mit hundertausenden von Euro gefördert.
Z.B. diverse E-Learning-Projekte (siehe Internet). Ich denke, es wird kein
Problem sein, vom Finanzamt diesbezüglich als Verein anerkannt zu werden,
der "besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt". Angesichts der
nun 80.0000 Artikel sollte weiterhin kein Problem diesbezüglich bestehen.
Die Anerkennung als Verein , der "besonders förderungswürdig anerkannte
Zwecke verfolgt", sollte als Problem also nicht so hoch gespielt werden.
Heinz