Hallo,
am Fri, 17 Jun 2005 00:28:14 +0200 schrieb asb:
Weil freie
Information ein hohes Gut ist [...]
wer in sein Impressum trotz eindeutiger
gesetzlicher Vorschriften
weniger reinschreibt, als bei DENIC zu finden ist, gehört eigentlich
schon seiner Dummheit wegen bestraft.
Was denn nun, ist eher freie Information ein hohes Gut, oder unbedingte
Gesetzestreue? Jetzt erzähl' mir nicht, dass die zwei Forderungen
kompatibel sein müssen.
Im Wesentlichen halte ich die schon für kompatibel. Unbedingt
Gesetztestreue habe ich ja nicht gefordert, aber grundsätzliche
Gesetzetreue halte ich in einem Rechtsstaat schon für eine sinnvolle
Forderung. Es gibt ja Möglichkeiten, Gesetze zu ändern, die schlecht sind.
Wenn ich nicht bereit bin, Gesetze einzuhalten, die ich persönlich für
unbequem halte, welches Recht habe ich dann, zum Beispiel von
Chemieunternehmen zu fordern, die für sie unbequemen Umweltauflagen
einzuhalten?
...und übrigens sind die in § 10 MDStV bzw. § 6 TDG
geforderten Angaben
nicht identisch mit den bei den NICs gespeicherten Kontakt- und
Verwaltungsdaten.
Nein, natürlich nicht. Die DENIC-Daten sind deutlich ausführlicher, was die
meiner Meinung nach schützenswerten Daten angeht, ins Impressum muss bei
Privatpersonen nicht viel sicherheitsrelevantes (selbst die Adresse muss ja
nicht unbedingt die eigene sein, wenn einen das stört).
Gruß, Gerhard