Thomas R. Koll wrote:
[ Absetzungsfähige Spendenquittungen ]
> Nicht alle Spenden an gemeinnützige Vereine sind
steuerlich
> abzugsfähig. Voraussetzung ist nach § 10b Abs. 1 des
> Einkommensteuergesetzes, daß der Verein die Spende zur Förderung
> mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der
> als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke
> verwendet.
Wissenschaft sollte doch uns betreffen.
Hat jemand eine Idee, wie wir vorab (also vor der Vorlage der
Vereinssatzung beim Amtsrichter) klären können, ob wir als
"wissenschaftlich" durchgehen? Als ich unlängst einen Prof diesbezüglich
fragte, hätte der fast eine Herzattacke bekommen (bezüglich der wohl
unanständigen und völlig abwegigen Annahme, außerhalb von Hochschulen
und Forschungseinrichtungen könne es ernsthafte wissenschaftliche
Vorhaben geben)? Gibt es beispielsweise eine Beratungsmöglichkeit bei
den Amtsgerichten?
mfG -asb