Hallo Wikipedianer,
Karl Eichwalder schrieb am 09/14/2004 04:33 PM:
Das deutsche Recht ist für die
de.wikipedia.org nur
von untergeordneter
Bedeutung. Es greift wahrscheinlich nur dann, wenn es um einen
Bearbeiter aus Deutschland geht.
Ich waere mit solchen Aussagen vorsichtig.
Es ist auch schon ein Australier wegen Webseiten, die auf einem
amerikanischen Server lagen, in Deutschland verurteilt worden, da sich
sein Angebot an deutschsprachige Personen richtete.
Tschuess, Tim.
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"Ich sage euch: man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden
Stern gebaeren zu koennen. Ich sage euch: ihr habt noch Chaos in euch."
(Also sprach Zarathustra, Friedrich Wilhelm Nietzsche)