Da aber jeder Link zu Wikipedia möglicherweise über Umwege auch zu der
fraglichen Seite führen kann, kann ich mir durchaus vorstellen, dass
die ganze Seite vom Netz genommen werden musst und die Sperrung eines
einzelnen Artikels nicht reicht. Ich bin mir allerdings nicht sicher,
wie weit man für Links auf der verlinkten Seite noch haftbar gemacht
werden kann. Auch wenn Google eine unrechtmäßige Seite gemeldet
bekommt, werden wohl alle Links auf die gesamte Domain entfernt. Nun
ist Google noch ein milliardenschwerer Konzern und Wikimedia nur ein
armer deutscher Verein, weshalb die Reaktion, die gesamte Seite
offline zu nehmen, durchaus nachvollziehbar ist. Außerdem: Hätte nur
der Lutz Heilmann-Artikel nicht mehr zum Ziel gezeigt, wäre die
Spendensumme wohl kaum in dem Ausmaß angestiegen.
Grüße,
ChrisiPK
Am 16. November 2008 17:18 schrieb Christian Thiele <apper(a)apper.de>de>:
Hi,
Am 16.11.2008, 16:59 Uhr, schrieb ChrisiPK <chrisipk(a)gmail.com>om>:
Es ist wohl keine direkte
Weiterleitung, aber verlinkt eben bei entsprechender Eingabe direkt
auf die deutschsprachige Wikipedia. Da man für Links auf der eigenen
Seite inzwischen auch haftbar ist, kann der Betrieb untersagt werden.
das trifft aber beispielsweise auch auf Google zu. Außerdem stellt sich
die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den
einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten. Alles
in allem ist wikipedia.de nichts anderes als Google mit der Beschränkung
auf Wikipedia-Seiten (und ohne Volltextsuche...). Ich gehe daher als
juristischer Laie davon aus, dass das Vorgehen falsch war und vermute den
Fehler beim Landgericht Lübeck. Ich hoffe, dass der Verein den Fall
juristisch prüft und nicht mit der Aufhebung zufrieden ist, nur so lässt
sich sowas in Zukunft vermeiden.
Grüße,
Christian Thiele
_______________________________________________
WikiDE-l mailing list
WikiDE-l(a)lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/wikide-l