Hi,
Am 16.11.2008, 16:59 Uhr, schrieb ChrisiPK <chrisipk(a)gmail.com>om>:
Es ist wohl keine direkte
Weiterleitung, aber verlinkt eben bei entsprechender Eingabe direkt
auf die deutschsprachige Wikipedia. Da man für Links auf der eigenen
Seite inzwischen auch haftbar ist, kann der Betrieb untersagt werden.
das trifft aber beispielsweise auch auf Google zu. Außerdem stellt sich
die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den
einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten. Alles
in allem ist wikipedia.de nichts anderes als Google mit der Beschränkung
auf Wikipedia-Seiten (und ohne Volltextsuche...). Ich gehe daher als
juristischer Laie davon aus, dass das Vorgehen falsch war und vermute den
Fehler beim Landgericht Lübeck. Ich hoffe, dass der Verein den Fall
juristisch prüft und nicht mit der Aufhebung zufrieden ist, nur so lässt
sich sowas in Zukunft vermeiden.
Grüße,
Christian Thiele