On Thu, 09 Sep 2004 18:14:08 +0200
Karl Eichwalder <ke(a)gnu.franken.de> wrote:
"Klaus Graf"
<klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de>
writes:
Auch wenn die Server in den USA stehen, gilt fuer
die
deutsche
Wikipedia deutsches Recht,
Diese Sichtweise ist etwas schief. Für die in
Deutschland lebenden
Bearbeiter der (deutschen) WP gilt zunächst einmal
deutsches Recht.
Unter Berufung auf deutsche Recht dürfen diese Bearbeiter
aber nicht
gegen US-Recht verstoßen.
US-Bürger, die an der deutschsprachigen WP mitarbeiten,
dürfen
selbstverständlich gemäß US-Recht Bilder einstellen und
dies auch dann,
wenn diese Bilder vom deutsche Urheberrecht geschützt
sind.
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Hier sollten bei
schwierigen Rechtsfragen immer genaue Belege gegeben
werden, so wie ich es getan habe. Die Staatsangehoerigkeit
spielt fuer das Schutzlandprinzip keine Rolle.
"Sowohl die Rechtsprechung als auch die herrschende Meinung
in Deutschland folgen bei internationalen
Urheberrechtsstreitigkeiten dem Schutzlandprinzip. Dieses
Prinzip besagt, daß sich die Entstehung, der Umfang und der
Inhalt eines Urheberrechts nach dem Recht desjenigen Landes
richtet, „für“ dessen Gebiet der Schutz begehrt wird. „In“
welchem Land Rechtschutz begehrt wird, ist nur für die
Frage des Verfahrensrechts von Interesse"
http://www.ejura.de/Aufsaetze/urheber.htm
und nach deutschem Recht sind die meisten der in
den
USA aufgrund des
Fehlens eines dortigen Copyright-Schutzes freien
Bilder
hierzulande
keine "amtlichen Werke" (§ 5 UrhG de),
sondern ganz
normal vom
Urheberrecht geschuetzt.
Wenn der Urheber jedoch keinen Schutz beansprucht, sind
die Bilder
frei. Es wäre zu überprüfen, ob Schutz seitens der
amerikanischen
Einrichtungen beansprucht wird.
Wer lesen kann und englisch versteht, findet die Antwort in
dem woertlichen englischen Zitat:
"Copyright is sometimes asserted by U.S. Government
agencies outside the United States."
Klaus Graf