Matthias Walliczek schrieb:
Laut
http://www.wikipress.de/WikiPress:Computersicherheit
ist ein Band zum Thema
Computersicherheit geplant, der auch einen
Artikel "Wireless LAN" enthalten
soll, an dem ich in der Wikipedia
urheberrechtlich relevant mitgearbeitet habe.
Ich stelle hiermit fest, dass ich die Nutzung
dieses Artikels nur unter den
Bedingungen der GNU FDL (also inkl. vollstndiger
Versionshistorie) oder
wahlweise der CC-by-sa-Lizenz (also inkl.
Lizensierung des gesamten Bandes
unter der CC-Lizenz) gestatte. Gegen eine
lizenzwidrige Nutzung werde ich
rechtliche Schritte einleiten.
Hallo Matthias,
das ist gut so, dann können sich die deutschen Gerichte mal mit der GFDL auseinandersetzen
und wir erhalten alle mehr Rechtssicherheit als bisher.
Konkret wird es u.a. um folgende Punkte gehen:
* Wie ist die Lizenz zu lesen - artikelweise oder wikipiediaweise?
* Ist ein Autor eines gemeinschaftlich geschriebenen Artikels allein klageberechtigt?
* Ist der abgedruckte Link [1] auf die Historie des Buches mit dem Geiste der GFDL zu
vereinbaren?
Sollte in letzter Instanz entschieden werden, dass die komplette Historie mit abgedruckt
werden muss, wirst du der Community einen Bäredienst erwiesen haben: Die mühsame Arbeit
abertausender Menschen in der Wikipedia und in anderen GFDL-Projekten wird für die
nächsten rund 150 Jahre nur elektronisch publiziert werden dürfen.
Viele Grüße
Vlado
Erwin Jurschitza
Zenodot Verlagsgesellschaft mbH
http://www.zenodot.de
[1]
http://www.wikipress.de/baende/robben_historien.txt