"Klaus Graf" <klaus.graf(a)geschichte.uni-freiburg.de> writes:
Mag sein.
Aber wenn ein US-Amerikaner ein PD-Bild in die
de.wikipedia.org einstellt, dann ist das völlig in
Ordnung.
Unbelegte Behauptungen werden nicht dadurch wahr, dass sie
wiederholt werden. Die Staatsangehoerigkeit ist absolut
wurscht.
Ich befürchte, wir schätzen die Natur des Projektes falsch ein.
de.wikipedia.org ist keine Deutschland-Veranstaltung. Wenn ein
US-Bürger in
en.wikipedia.org PD-Bilder einstellen darf, dann darf er
das auch in
de.wikipedia.org. Vielleicht sollte wir dazu mal Jimbo
hören.
Aber vielleicht irre ich mich auch. Deshalb ein neuer Fall
Darf ein US-Bürger ein Buch mit PD-Bildern veröffentlichen und diese
dann auch in Deutschland vertreiben? Ds schiene mir ein relativ ähnlich
gelagerter Fall zu sein.
Das deutsche
Recht ist für die
de.wikipedia.org nur von
untergeordneter Bedeutung. Es greift wahrscheinlich nur dann, wenn
es um einen Bearbeiter aus Deutschland geht.
Auch das ist eine unbelegte und falsche Behauptung.
Das ist einfach erstmal (gesunder) Menschenverstand. Wer sollte denn
gegen wen und wo vorgehen, wenn ein US-Bürger PD-Bilder in die WP tut?
Ich informiere ueber gewisse rechtliche Gegebenheiten
nicht mit dem
Wunsch, dass die Wikipedia ein Verfahren an den Hals bekommt, sondern
um dieses zu vermeiden. Wenn wir nicht auf dem Niveau von
Stammtischplaudereien argumentieren wollen, sollten wir angesichts der
Groesse des Projekts die Kosten einer vernuenftigen Rechtsberatung
nicht scheuen.
Wir sollten uns in dieser Sache besser an Jimbo halten und der hat sich
durchaus schon rechtlich beraten lassen - das klingt so von Zeit zu Zeit
immer mal durch.
--
| ,__o
| _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)