Hallo Martina,
On 24.07.2011 14:30, Martina Nolte wrote:
Hallo Sebastian,
...
Eins vorweg geschickt: Mir geht es hierbei nicht um die konkrete
Ausgestaltung eines Wikimedia-Cafés, sondern um deine Auffassung als
derzeitiger WMDE-Vorsitzender zum wirtschaftlichen Handeln des Vereins.
Schade, die inhaltliche Betrachtung des Cafés wäre tatsächlich mal ein
interessantes Thema.
* Du hattest also vorgeschlagen, dass sich
Geschäftsführer Pavel
Richter, ab November hauptamtlicher Vorstand und sowieso gleichzeitig
(alleiniger) Geschäftsführer der WMDE-Fördergesellschaft, nun in dieser
Funktion auch noch als Teil-Gesellschafter eines Cafés mit externer
Geschäftsführung betätigt? Wie fand denn Pavel und wie findet der übrige
Vorstand diese Idee?
Ich habe das nicht vorgeschlagen, das geht aus dem Antrag auch nicht
hervor. Der Antrag hat *eine mögliche* Gesellschafterstruktur
vorgeschlagen, die sicher auch anders gestaltet werden können. Sie
bestand darin, dass sich Verein und der zu findende Geschäftsführer des
Cafés je zur Hälfte beteiligen. Gemäß unserer Satzung wird der Verein in
Beteiligungen nicht vom hauptamtlichen Vorstand sondern vom
ehrenamtlichen Präsidium vertreten. Wäre es zu der vorgeschlagenen
Gesellschafterstruktur gekommen, so hätte das Präsidium die gleiche
Funktion wie innerhalb des Vereins und der Fördergesellschaft: Aufsicht,
Kontrolle, Strategieentwicklung.
* Gab es eine steuerrechtliche Beratung zu der Frage,
wie sich der neue,
gewinnorientierte Geschäftsbereich (GmbH ohne kleines g) auf die
Gemeinnützigkeit des Vereins ausgewirkt hätte?
Positiv, so sieht zumindest die Projektion aus. Es ist völlig normal,
dass gemeinnützige Organisationen Anteile an nicht-gemeinnützigen
Unternehmen halten, ob im Sinne von Wertpapieren oder als wesentliche
Beteiligungen. Dagegen hat auch das Finanzamt nichts, solange die an die
gemeinnützige Organisation ausgezahlten Gewinne auch für die
gemeinnützigen Zwecke dieser Organisation verwendet werden, so wie ihre
anderen Mittel auch. Es ist auch nicht unüblich, dass gemeinnützige
Organisationen selbst wirtschaftlich auftreten. Für die damit erzielten
Gewinne gilt dasselbe.
* Gab es konkrete Entwürfe für einen
Gesellschaftervertrag und darin
Regelungen zur Verteilung der finanziellen Haftung für den Fall, dass
das geplante Unternehmen scheitern und Minus machen würde? Oder wäre der
Verein als hälftiger Inhaber ausschließlich an Gewinnen, nicht aber an
neuen Kosten beteiligt worden? Falls ja: Wo war dies - _vor_ Vergabe der
CPB-Mittel - festgelegt und für den Ausschuss prüfbar?
Es gab noch keinen konkreten Gesellschaftervertrag. Du sprichst hier
Details an, die noch gar nicht festgelegt waren und tatsächlich auch nur
wenig mit der Aufgabenstellung des CPB zu tun hatten. Was bei CPB
beantragt wurde, war ein Zuschuss von €60T zur Anschubfinanzierung eines
Wikipedia-Cafés. Die Frage der Beteiligung des Vereins als
Gesellschafter ist davon gänzlich entkoppelt und ergibt sich eigentlich
nur, weil es vielleicht nicht verkehrt wäre, wenn der Verein bei solchen
größeren, langfristig angelegten Projekten ein größeres Mitspracherecht
hätte, und weil die strategischen Ziele des Vereins auch die
Diversifizierung der Einkommensituation (sprich: weniger von Spenden
einmal im Jahr abhängig zu sein) beinhalten, die mit dieser Beteiligung
eben auch gefördert werden könnte. Ob so eine Beteiligung gewünscht wird
und wie sie ausgesehen hätte, wären alles Themen gewesen, die fraglos
innerhalb des Vorstands zusammen mit Pavel diskutiert und geklärt worden
wären.
Für den CPB ist die Frage der Beteiligung für die inhaltliche Bewertung
des Antrags reichlich uninteressant. Hier gilt abzuwägen, ob erstens das
vorgeschlagene Konzept förderfähig ist und zweitens eine Förderung in
der beantragten Summe sinnvoll, angemessen, zielführend, etc. wäre. Die
meisten dieser Punkte kann man auf die gleiche Art und Weise
beantworten, ob der Verein am Café eigentumsrechtlich beteiligt ist oder
nicht. Erst bei der Kosten-Nutzen-Rechnung könnte es eine Rolle spielen,
ob €60T angemessen sind, wenn davon zukünftig nichts oder aber ein Teil
der Gewinne zurückfließen. Vorausgesetzt, die grundsätzliche
Förderfähigkeit ist gegeben, wäre ohne Beteiligung vielleicht ein
geringerer Betrag zur Verfügung zu stellen als mit Beteiligung.
Sollte das Café scheitern, wäre die Förderung futsch. Darüberhinaus ist
die Haftung des Vereins aber auf die Beteiligung an der Gesellschaft
begrenzt, was ja Sinn und Zweck von GmbHs ist.
* Wie verträgt sich die dauerhafte 50%ige
Vereinsbeteiligung an der
geplanten neuen GmbH mit der Behauptung im Antrag, abgesehen von Fragen
der Markennutzung sei eine weitere Unterstützung des Vereins nicht
notwendig? Tatsächlich wäre mit der GmbH-Beteiligung ja sogar eine
jahrelange Bindung des Vereins an das beantragte Projekt entstanden.
Die Frage zielt nach meinem Verständnis auf operative Unterstützung ab,
die beim Café tatsächlich nicht im wesentlichen Maße verlangt wäre. Der
Verein tritt nur als Gesellschafter, also Teilinhaber auf. Die operative
Steuerung des Cafés obläge logischerweise dem noch zu findenden
Geschäftsführer (der ich, wie bereits gesagt, nicht gewesen wäre).
* Für Erstattungen aus dem Communitybudget müssen
Antragsteller bislang
immer die Originalbelege ihrer Ausgaben einreichen, um die Kosten -
nachträglich - erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass dein Antrag
bewilligt worden wäre: Wie hätte denn der Buchungsbeleg für die 60.000,-
Euro ausgesehen? Ein - spitz formuliert - handschriftlicher Zettel
"Anschubfinanzierung Wikipedia-Café" wäre ja wohl nicht ausreichend
gewesen; eine konkrete Kostenzuordnung etwa für Möbel oder Mietkaution
oder Gehälter oder als GmbH-Stammkapital, die man buchhalterisch hätte
erfassen können, war aber weder im Antrag (1) noch in der Kalkulation
[2] enhalten.
Du vermischst hier Community-Budget und CPB und steigst erneut in eine
Detailtiefe ein, die an dieser Stelle kaum relevant ist. Dennoch: Wie im
Antrag auf der Mitgliederversammlung festgehalten, sollen mit dem CPB
ausdrücklich nur Projekte gefördert werden, die *nicht vom Verein*
umgesetzt werden. Bei größeren Projekten, wie beispielsweise dem Café,
würde ein umfassender Fördervertrag eingegangen werden (wie das bei den
WissensWert-Projekten auch schon der Fall war), aus dem genau
hervorgeht, wofür die Mittel zu verwenden sind. Dieser Fördervertrag
zusammen mit der nachträglichen Abrechnung der Mittelverwendung wäre der
"Beleg" auf der Vereinsseite.
Dies böte denn auch gleich eine Gelegenheit, überhaupt
den
Auszahlungsmodus festzulegen. Ich erinnere mich, dass ich vor
Anschaffung der Blitzanlage als Antragstellerin gebeten worden war, die
Bestellung selbst vorzunehmen, was für mich als Ehrenamtliche eine
unzumutbare (immerhin vierstellige) Vorauszahlung und Verantwortung
gewesen wäre und auch spätere Garantiefragen kompliziert gemacht hätte.
Nach Möglichkeit sollte der Verein solche Verträge (seien es Kauf- oder
Mietverträge oder etwa Druckaufträge für Flyer) immer möglichst selbst
abwickeln und kontrollieren und nicht in die Verantwortung von
Ehrenamtlichen bzw. externen Antragstellern geben.
Wie diese Abwicklung im Detail abläuft, sollte idealerweise
einzelfallbezogen erfolgen. Bei Gütern, die im Eigentum des Vereins
bleiben, wie zum Beispiel die besagte Blitzanlage, ist es wohl
vernünftig, dass der Verein sie direkt bezieht. Beim Café, wo ja extra
eine separate Gesellschaft gegründet wird, wäre es wohl vernünftig, wenn
diese Abläufe auch über diese separate Gesellschaft stattfinden würden.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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