Hallo,
Am Montag 25 Juli 2011, 02:52:56 schrieb DerHexer:
„Inhaber dieses Unternehmens werden zu 50 % der
Verein sowie zu 50 % ein
externer Investor sein, idealerweise der Geschäftsführer des Cafés“ Welche
andere Person soll den Verein denn vertreten als der Verantwortliche des
Vereins, der künftige hauptamtliche Vorstand?
ohne Bewertung der Idee an sich: Ein Inhaber einer GmbH ist ein
Gesellschafter, nicht der Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer KANN auch
Gesellschafter sein, muss er aber nicht. Also stellt sich für mich die
geplante Situation so da: 1 externer Geschaftsführer, 2 Gesellschafter
(Verein und der externe Gesellschafter). Und die Rolle eines Gesellschafters
ist es (vereinfacht) wirklich nur, Geld zu scheffeln (bzw. die Verluste
mitzutragen ;-)) und den Geschäftsführer zu kontrollieren/zu ernennen/zu
entlassen – mit dem Tagesgeschäft hat er nix zu tun (und auch gar kein
Mitspracherecht AFAIK).
Das Ganze ist so ähnlich wie wenn du ein paar Aktien besitzt: Du darfst den
Vorstand mitwählen und bekommst anteilig Geld (das ist die Dividente), darfst
aber nicht mitbestimmen, welche Arbeiter eingestellt werden. Der Unterschied
ist nur, dass es bei einer GmBH im Regelfall nur sehr wenige Gesellschafter
gibt, bei AGs im Regelfall aber viele Aktienbesitzer.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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