Sebastian Moleski wrote:
Die satzungsrechtliche Dimension dieses Vorgehens
wurde mit unserem
Vereinsjuristen besprochen. Seine schriftliche Stellungnahme sieht die
nachträglichen Erweiterung der Bewerbung, die durch den Kandidaten
selbst geschah, für rechtlich zulässig an, "solange sichergestellt ist,
dass alle Mitglieder dieselben Kandidaten zur Auswahl haben, es also
durch die nachträgliche Ergänzung nicht zu einer Situation kommt bei der
manche Mitglieder, z.B. weil sie ihre Abstimmungsunterlagen bereits
erhalten oder ihre Stimme schon abgegeben haben, diesen Kandidaten als
Beisitzer nicht mehr wählen können". Das ist hier zweifelsohne gegeben.
Die Vereinssatzung ist doch vor allem zum Schutz da, dass keine
Kandidaten benachteiligt werden, oder? Mir gefaellt es naemlich ganz und
gar nicht, dass es nur einen Kandidaten fuer das Amt des Ersten
Vorsitzenden gibt, das sieht so aus, als waere das Amt des Ersten
Vorsitzenden nicht begehrt.
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als
Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe
im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten
Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit
dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
rechtlich geht?
Fossa