Hallo,
Am 30.10.2010 20:39, schrieb DaB.:
Fördermitglieder haben übrigends das Antrags- und
Rederecht auf MVs,
schon
alleine daher muss man sie auch informieren und
berücksichtigen.
hier muss man aber trennen:
Zu einer MV eingeladen werden müssen alle Mitglieder. Dem steht auch
nichts entgegen.
Aber ein Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen MV geht doch
nicht von der Grundlage aller Mitglieder aus, sondern von den aktiven
Mitgliedern! Alle Mitglieder in das Quorum einzubeziehen hebt dieses
künstlich und -- meiner Meinung nach -- auch sittenwidrig an.
Begründung: § 3 Abs. 3 Satz 2 Satzung:
"Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des
Vereins fördern und unterstützen möchte."
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Mit freundlichen Grüßen
*B.Eng. René Schwarz*
mail(a)rene-schwarz.com
http://www.rene-schwarz.com