Ich stimme Henriettes Mail in allen Punkten zu, halte sie für eine sehr
gelungene Schlusseinschätzung und betrachte die Angelegenheit damit für
mich als erledigt.
Abgesehen von den Lessons learnt für die nächste MV natürlich.
Viele Grüße,
Steffen
Am 12. Februar 2014 02:07:37 schrieb Henriette Fiebig
<henriette.fiebig(a)snafu.de>de>:
On 11.02.2014, at 23:32, DaB. wrote:
Guten Abend,
Hallo Pavel,
Am 11.02.2014 22:07, schrieb Pavel Richter:
>> ich erwarte das der Punkt S1 gar nicht in Kraft tritt oder wenn, dann
>>> nur im satzungsänderungrelevanten Teil (Punkt 5). Erwarten tue ich dazu
>>> eine Aussage von Präsidium und Vorstand in der sie erklären, dass der
>>> Antrag vor vorne-herein ungültig war und nie so hätte eingebracht werden
>>> dürfen.
>>> >> Eine solche Erklärung wirst Du von mir als Vorstand nicht bekommen,
da ich
Deine
Meinung (nach reiflicher Überlegung und unter Heranziehung
anwaltlichen Rats) nicht teile. Der Antrag S1 ist nicht nichtig - somit
erübrigt sich jede weitere Diskussion bezüglich des Protokolls.
nun, Apper fragte
mich, was ich erwarte. Das ich das nicht bekommen
werde, ist mir schon klar. Denn das du dich wieder mal auf deine
Der-kann-mir-gar-nichts-und-ich-bin-der-Chef-Position zurückziehen
wirdst, war mir von vorne herein klar (das kenne ich schon von dir). Ist
aber gut, dass du es noch mal so deutlich zum Ausdruck bringst, damit
auch die Anderen es sehen.
sorry, aber hier scheint mir doch einiges durcheinanderzugehen. Das wird
auch dadurch nicht besser, daß mehrere Stränge von Fragenkomplexen munter
mal parallel und mal vermischt diskutiert werden.
Nehmen wir doch nochmal die Kritikpunkte aus DaB.s erster Mail dieses
Threads (die Mail kam am 09. Januar 2014):
1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig.
Bei ihm handelt es sich
nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem
eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen
Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da
laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder
entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft
erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.
* Dazu gibt es ja jetzt eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts (übrigens
wär der Wortlaut der Anfrage an ihn tatsächlich interessant – aber das nur
am Rande). Für mich las sich das als „Man kann nicht sagen, daß das qua
Satzung falsch, verboten, unmöglich oder ungültig war; aber es ist qua
Satzung auch nicht eindeutig zulässig". Also nicht in die Schubladen für
schwarz oder weiß, richtig oder falsch einzusortieren.
** Das sich Pavel und ggf. das Präsidium der Einschätzung des Rechtsanwalts
anschließen, ist ganz sicher kein Zeichen von Ignoranz. Experten zieht man
nicht Rate, weil man ihre Einschätzung per se ignorieren will, sondern weil
man Rechtssicherheit möchte. Diese RA-Stellungnahme wurde auf der Liste
deutlich eingefordert: Es ist nichts anderes als eine Schofless der
Gesinnung, wenn man sie nicht anerkennen will nur weil sie nicht das
erwünschte Ergebnis gebracht hat.
** Was der Rest der Beteiligten (DaB. und Olaf als vehement Widersprechende
und die Listenleser als Mitdiskutierende oder -lesende) aus dieser
Einschätzung machen und/oder welche Konsequenzen sie daraus ziehen, ist
deren Sache. Sache Pavels oder des Präsidiums ist das nicht (schließlich
ist jeder für sich selbst verantwortlich und niemand aus Vorstand oder
Präsidium ist gezwungen sich die Meinung anderer zu eigen zu machen).
** In bzw. an dem ganzen Ding hängt dann noch die überaus knifflige
Fragestellung wie man eine möglichst hohe Beteiligung aller Mitglieder an
einer demokratischen Willensbildung erreicht, ohne das die Menschen an
einem geographisch fixen Punkt körperlich anwesend sein müssen. Am Ende
läuft das m. E. auf die gleichermaßen simple wie sehr schwierige Abwägung
zwischen „Online-Abstimmungen ermöglichen einen relativ einfachen und
schmerzfreien Zugang zur Partizipation" und „Online-Abstimmungen sind so
sicher wie eine unabgeschlossene Haustür" hinaus.
Schwierig an der ganzen Sache ist, daß ich z. B. nicht weiß _wie_ die
Mitglieder dazu befragt wurden. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob
man fragt: „Wäre es nicht flauschiger, wenn Du vom Sofa aus einen Antrag
bequem abstimmen kannst, als ihn umständlich durch Nacht und Nebel in die
Briefpost tragen zu müssen" oder ob man die Leute umfassend über Risiken
und Nebenwirkungen von Online-Abstimmungen aufklärt und sie dann befragt.
Das ist eine zweifellos wichtige Frage und eine noch viel wichtigere
Diskussion – die hat mit dem Protokoll bzw. der Richtig- oder Gültigkeit
des Protokolls als solchem aber nichts zu tun.
2.) Die Mitglieder der Zählkommision sind nicht
mit alle realen Namen
aufgeführt, sondern teilweise wurden Pseudonyme verwandt.
* Die Frage nach der Anonymität von Stimmzählern muß ggf. bis zur nächsten
MV geregelt werden, hat aber für das Protokoll insofern wenig bis gar keine
Bedeutung, weil die beiden unter Nick im Protokoll stehenden Stimmzähler
das Auszählungsprotokoll nicht unterschrieben haben.
3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht
korrekte Arbeiten der
AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt,
dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß
gegen A5 der 9. MV).
* Inwieweit das Auswirkungen auf die Gültigkeit und Korrektheit des
MV-Protokolls hat, erschließt sich mir nicht. Wurde bisher – so weit ich
micht entsinne – auch nicht diskutiert und erst heute … nee: gestern (also
am 11. Februar 2014) nochmal von Olaf thematisiert.
4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe
Zeitvorgabe, sondern
das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.
* Kann ich gerade nicht nachvollziehen … Haben wir das auf der Liste
überhaupt diskutiert? Und ganz naßforsch gefragt: Müssen alle Argumente der
Diskussionen wiedergegeben werden oder zählt für das Protokoll nicht vor
allem das Ergebnis der Abstimmung, Meinungsbildung oder Willensbekundung?
5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht
richtig geschildert sein.
Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31
Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.
* Da sind wir nach meinem Gefühl insofern fertig mit der Diskussion, als a)
die Niko-Stimmen erneut ausgezählt wurden und per Anhang auch zum Protokoll
gefunden haben; b) sind wir uns wohl alle einig, daß es vorkommen kann, daß
versehentlich falsch (aus-)gezählt wird oder sich Zahlendreher in
Protokolle einschleichen.
6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der
Unterschrift von Robin
Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich
eher um ein Kürzel zu handeln.
* Hat bisher niemand für diskutierenswürdig befunden (so weit ich mich
entsinne) und war daher wohl von keinem allgemeinen Interesse. Ja,
irgendwie sieht das etwas seltsam aus mit dieser offenkundig
handschriftlich nachgetragenen Unterschriftenzeile. Aber bisher konnte
niemand nachweisen, daß es sich nicht um Robins Unterschrift handelt (und
der wird vermutlich den Teufel tun und uns Unterschriftenproben auf eine
öffentlich archivierte Mailingliste schicken!).
Wenn du dich nicht weiter zu dem Protokoll äußern
möchtest (die ganze
Sache ist ja schon peinlich genug für dich), so ist dies dein gutes
Recht; aber ob die Diskussion hier enden wird, wird sich zeigen.
Ich bin ja nun weiß GOtt kein Abnicker oder ein Schäfchen, das
unhinterfragt den Führern folgt: Selbst ich muß aber sagen, daß nach all
den langen Diskussionen für mich eines problemlos akzeptierbar ist: Das
Protokoll gibt _das_ wieder was auf der MV passiert ist. Man möge mich
korrigieren, aber m. E. ist das Aufgabe, Sinn und Zweck eines Protokolls.
Ob die Sache „peinlich" für Pavel ist … nein, ist sie nicht. Wenn
überhaupt, dann sehe ich mehrere Stellen an denen mehrere Leute viel
sorgfältiger hätten arbeiten und/oder vorgehen müssen. Ob die alle deshalb
ein bisschen schlampig waren, weil Pavel sie nicht genug beaufsichtigt hat,
weiß ich nicht. Vermutlich aber nicht.
Bestes
Henriette