Hallo zusammen,
wie ich gerade gelesen habe, hat das Amtsgericht die Eintragung dieser
Satzungsänderung verweigert, da die Rechte der nicht aktiven Mitglieder
eingeschränkt wurden. [0] Der Antrag sah vor, dass statt 10 % aller
Mitglieder nur noch 10 % aller aktiven Mitglieder eine außerordentliche MV
einberufen dürfen. Dadurch haben die nicht aktiven Mitglieder keine
Möglichkeit mehr, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Dieser Antrag wollte die Hürden für eine aoMV senken und die Beteiligung der
Mitglieder stärken. (10 % aller Mitglieder zu erreichen, ist bei mehr als 10
000 Mitgliedern faktisch unmöglich.) Der Antrag stieß auf große Zustimmung;
er wurde vom Präsidium unterstützt und mit 70 % Ja-Stimmen angenommen.
Ich halte es daher für sinnvoll, für die nächste MV einen Antrag einzubringen,
der *zusätzlich* zu dem Quorum „10 % aller Mitglieder“ das Quorum „10 % aller
aktiven Mitglieder“ einführt. Dadurch wären die nicht aktiven Mitglieder
nicht benachteiligt, gleichzeitig wären die aktiven Mitglieder gestärkt und
der ursprünglich angedachte positive Effekt bliebe erhalten.
Meine Fragen:
1. Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer,
einen solchen modifizierten Antrag einbringen?
2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen
modifizierten Antrags zu beauftragen?
Grüße,
Robin
[0]
<https://forum.wikimedia.de/wiki/Datei:Anlage_zum_Protokoll_Zur%C3%BCcknahme_der_SA_zu_%C2%A78.pdf>