Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin den bürgerlichen Namen des 1998
verstorbenen Hackers [[de:Tron (Hacker)|Tron]] nennen. Das Landgericht Berlin zog mit der
endgültigen Zurückweisung der Berufung einen Schlussstrich unter ein Verfahren, das die
Eltern von Tron im Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur
Förderung Freien Wissens e.V. angestrengt hatten.
Dem gemeinnützigen Verein war es durch eine am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige
Verfügung vorübergehend untersagt worden, von seiner Domain wikipedia.de auf die von der
US-amerikanischen Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie Wikipedia
weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen
Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Amtsgericht Charlottenburg die Vollstreckung
der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht. Nach einer
mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar die Verfügung dann endgültig auf.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das
postmortale Persönlichkeitsrecht von Boris F. und auch nicht das allgemeine
Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.
Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde
nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin verworfen. "Das Gericht sah weder
das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron, noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht
der Eltern oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verletzt. Unter
jedem juristischen Aspekt ist damit geklärt, dass der Klarname genannt werden darf. Wir
fühlen uns in unserer Rechtsauffassung absolut bestätigt, die wir von Anfang an vertreten
hatten", hob Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB
Rechtsanwälte hervor.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht.
"Wir sind froh, dass beide Gerichte unserer Auffassung gefolgt sind", meint der
Erste Vorsitzende von Wikimedia Deutschland, Kurt Jansson, und verbindet damit die
Hoffnung, "dass damit nicht nur die juristische Auseinandersetzung, sondern auch die
öffentliche Schlammschlacht um die Nennung des Namens endgültig beendet ist". Denn
diese habe dem Ansehen von Tron - ganz im Gegensatz zu der Nennung seines Namens in einem
enzyklopädischen Kontext - wirklich geschadet.
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