Es ist vollkommen legitim, einen Hoster zu
bitten/aufzufordern eine
Seite unzugänglich zu machen, die gegen eine Person hetzt und die den
einzigen Zweck hat, jemanden massiv persönlich zu diffamieren und zu
beleidigen. Auch eine Klage - gegen den *richtigen* Ansprechpartner
(in der Regel den Urheber) - ist hier vollkommen in Ordnung.
Beides ist mit Sicherheit legitim. Die frage ist, ob ersteres auch klug ist. Das
bezweifele ich. Letzteres ist vermutlich zielführender.
-- daniel