Am 14.02.11 18:55 schrieb Sebastian Moleski:
Was die rechtliche Dimension angeht, so erklärt jeder
Kandidat explizit
sein Einverständnis, dass seine Bewerbung online gestellt wird, ohne
Begrenzung auf Zeit, Ort oder Zugriff. Im Ergebnis führt das zu einer
zeitlich nicht beschränkten Veröffentlichung im öffentlichen Meta-Wiki
der Foundation.
Wenn es so wäre ("Einverständnis ... ohne Begrenzung auf Zeit, Ort oder
Zugriff"), müßte man darüber nachdenken, ob ein solches Einverständnis
hinreichend bestimmt gefaßt war? Ich kenne die Erklärung nicht, die von
den Kandidaten vor der Veröffentlichung abgegeben worden war, aber es
scheint doch ein Einverständnis gewesen zu sein, das mit der unmittelbar
bevorstehenden Kandidatur im Zusammenhang stand. Wenn die Bewerbung
darüberhinaus noch mehrere Jahre lang zur Dokumentation mehr oder
weniger öffentlich bereitgehalten wird, müßte das m.E. auch ausdrücklich
erklärt worden sein. Ansonsten wären die Daten nach Erreichung des
Zwecks für die Verarbeitung (also nachdem die Wahl erfolgt war)
grundsätzlich zu löschen gewesen.
Ich wäre auch dafür, daß solche Unterlagen nur für Vereinsmitglieder
zugänglich sind, d.h. Abruf und Öffnen nur mit Paßwort.
Jürgen.