Am Mittwoch 01 Dezember 2010, 16:07:43 schrieb Sebastian Moleski:
Nur der Theorie wegen (Maria hat ja bereits zugesagt):
es ist möglich,
eine Mitgliederversammlung einzuberufen, sofern ein Nachrücken "nicht
möglich ist". Die Weigerung eines Beisitzers erfüllt diese Bedingung
nach Aussage unseres Vereinsjuristen nicht.
also erstmal darf der Vorstand IMMER eine außerordendliche MV einberufen,
"wenn es das Interesse des Vereins erfordert" (§8,5). Zweitens braucht der
Verein einen Schatzmeister (§10,1), die nicht-Besetzung des Postens (weil z.B.
kein Besitzer will oder schlicht kein Besitzer mehr übrig ist (weil alle
zurückgetreten sind, statt den Posten zu übernehmen)), rechtfertig also
zusätzlich eine außerordenliche MV (nach §10,5) (selbst wenn der Restvorstand
die nicht haben wollte).
Wenn Maria aber den Posten übernehmen möchte, ist die ganze Diskussion eh' nur
akademischer Natur.
Alle weiteren Vorschläge zu Änderung der Satzung sind bei der aktuellen
außerordentlichen MV schwer durchzuführen (weil niemand weiß, ob der
Umbenennung Vostand→Präsidium durchkommen und somit weitere Satzungsänderungen
eventuell falsch formuliert sind); wir können uns dazu also frühstens zu der
regulären MV Gedanken machen.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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