On 04.10.2010 12:58, Thomas Koenig wrote:
On 10/4/2010 12:12 PM, Sebastian Moleski wrote:
der genaue Vertragstext steht noch nicht. Das Einverständnis der
Foundation vorausgesetzt, werden wir ihn aber ebenfalls veröffentlichen,
sobald er fertig ist.
Mit anderen Worten: Es gibt seit 1.1.2010 keinen Vertrag, dies wurde der
Mitgliederversammlung im Mai nicht praesentiert, obwohl Du, Sebstian als
Erster Vorsitzender dort einen sehr langen Vortrag gehalten hast. Da der
Verein vor allem aus dem Spendenbannereinnahmen beruhen, die daran
gebunden sind, dass WMDE ein Chapter von WMF ist, gebunden sind, gab es
hier eine prekaere Rechtsunsicherheit.
Der Zusammenhang, den du hier konstruierst, gibt es nicht. Deswegen ist
auch der von dir gezogene Schluss einer Rechtsunsicherheit fehlerhaft.
Die Anerkennung von Wikimedia Deutschland als Wikimedia-Chapter ist
nicht und war auch nie in Gefahr. Über die Anerkennung von
Organisationen als Wikimedia-Chapter entscheidet letztlich das
Kuratorium der Foundation. Für uns erfolgte dieser Beschluss meines
Wissens kurz nach Gründung des Vereins 2004.
Separat vom Beschluss zur Anerkennung gibt es zwischen Foundation und
Verein einen "Chapter-Vertrag", der insbesondere die Zusammenarbeit und
die Verwendung der Marken (also "Wikimedia", "Wikipedia", der
Puzzleball, etc.) betrifft, deren Eigentümer die Foundation ist. Die
aktuell verwendete Version dieses Chapter-Vertrages findet sich unter
http://wikimediafoundation.org/wiki/Agreement_between_chapters_and_Wikimedi….
Der damals geschlosse Chapter-Vertrag ist älter als dieser Entwurf und
lief Ende 2009 aus, ohne dass sich daraus Auswirkungen auf unsere
Anerkennung als Chapter oder unsere eigenen Aktivitäten ableiten lassen.
Die Begründung für das Auslaufen hat Erik bereits in seiner Mail
gegeben. Bis zur formellen Unterzeichnung eines neuen Chapter-Vertrages
gab es dazu die Übereinkunft, dass wir nach dem verlinkten
Standardvertrag verfahren würden.
Der Vertrag, auf den ich mich in meiner Nachricht oben beziehe, ist der
Fundraising-Vertrag. Er regelt jeweils für einen begrenzten Zeitraum,
welche Rechte und Pflichten der Verein im Rahmen von
Fundraising-Aktivitäten hat. Diese Fundraising-Vertrag ist für den
Zeitraum 2010/11 noch nicht fertig, da ein paar offene Fragen geklärt
werden müssen und insbesondere die Einbettung der Fördergesellschaft
Abweichungen vom Standardtext notwendig machen. Ich bin aber
zuversichtlich, dass auch dieser Vertrag in Kürze unterschriftsreif sein
wird.
Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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