Hallo,
Am 23. Juni 2008 12:06 schrieb Claudia Rauch <claudia.rauch(a)wikimedia.de>de>:
Der KDE e.V. als in Deutschland eingetragener Verein
arbeitet mit
genau einer solchen Proxy-Regelung. Es scheint also mit den deutschen
Gesetzen vereinbar zu sein.
Machen wir im Digitale Kultur e.V. auch.
Deckelung = ein Benutzer darf maximal einen weiteren Benutzer vertreten.
Auszug aus der Satzung:
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden grundsätzlich mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Ist ein ordentliches Mitglied an der Teilnahme der
Mitgliederversammlung verhindert, kann es sein Stimmrecht durch
schriftliche Vollmacht auf ein anderes ordentliches Mitglied ohne
Wahlamt übertragen. Die Bevollmächtigung ist für jede
Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen und ist dem Vorstand zu
Beginn der Mitgliederversammlung vorzulegen. Ein ordentliches Mitglied
ohne Wahlamt kann neben dem eigenen höchstens das Stimmrecht eines
weiteren Mitglieds wahrnehmen. Untervollmachten sind ausgeschlossen.
Tschüss, Tim.
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