Michail Jungierek <michail.jungierek(a)googlemail.com> wrote:
> Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein
kandidie-
> renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist?
> Null?
Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Im Extremfall könnte
der-/diejenige mit einer
Ja-Stimme gewählt werden. Siehe dazu auch den Entwurf der Wahlordnung §
4 Abs. 3 (
http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/A_1)
Und was passiert, wenn dieser Fall (jetzt oder nach dem Be-
schluss der Wahlordnung) nicht eintritt? Oder nur einzelne
Positionen so gewählt werden? Wenn beispielsweise an dem En-
de einer Mitgliederversammlung nur ein Schriftführer oder
nur ein Beisitzer eine Mehrheit erhalten hat, ist der Vor-
stand dann gewählt in dem Satzungssinn, dass die Amtsge-
schäfte an ihn übergehen? Wie sieht es aus, wenn kein einzi-
ger Kandidat eine Mehrheit erhalten hat? Was geschieht, wenn
dies bei der Kassenprüferwahl passiert?
Tim