Michail Jungierek <michail.jungierek(a)googlemail.com> wrote:
> Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus
meiner Sicht besser als
> Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe
> im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten
> Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit
> dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
> gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
> Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
> rechtlich geht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung
eindeutig: §8 Abs. 2
Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie
eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen
vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der
Stellungnahme unserer
Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.
Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie-
renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist?
Null?
Tim