Hallo Stepro,
Am 10.02.2014 02:37, schrieb Stepro:
Hallo DaB.,
ich halte das nicht für zweckmäßig. Dem Antrag - über den auch ich nicht
glücklich bin - wurde von einer übergroßen Mehrheit der Mitglieder
zugestimmt. Die Satzungsänderung an sich dürfte unstrittig und sinnvoll
sein. Bleibt der "Huckepack" mit beschlossene normale MV-Beschluss. Und
der ist genau das, was er ist: Ein ganz normaler Beschluss der MV, auch
wenn er fälschlicherweise per Fernwahl abgestimmt wurde.
das ist er eben nicht. Man hat mich als Mitglied um mein Änderungsrecht
betrogen.
Die Auswirkungen dieses Beschlusses gefallen mir
persönlich zwar nicht,
sind meines Erachtens aber erst einmal recht unbedeutend, da sie
ausschließlich den evtl. Modus für Abstimmungen über Satzungsänderungen
für die nächste MV regeln.
Wie ich bereits angekündigt habe werde ich einen Satzungsänderungantrag
für das Protokoll stellen. Ich werde also betroffen sein.
Auch die AG Wahlen als Mitbeauftragte zur Auswahl des
Online-Wahlverfahrens könnte als Antragsteller hier die Initiative
ergreifen und den Beschluss bis zur nächsten MV einfach dadurch
aussetzen, dass sie keinen Anbieter auswählt. Für mich wäre dieses
Vorgehen aufgrund des hohen Konfliktpotentials durch diesen Antrag sehr
sinnvoll. Aber das müssen die Antragsteller/die AG Wahlen (in
Personalunion) selbst wissen. Es handelt sich hierbei schließlich
durchweg um sehr verdiente Vereinsmitglieder, zum größten Teil wohl
Gründungsmitglieder des Vereins. Daher kann ich auch nicht wirklich
verstehen, warum sich von ihnen bisher noch niemand in dieser Diskussion
zu Wort gemeldet hat. Ein entsprechendes Statement der Antragsteller
könnte den Konflikt mit Sicherheit am einfachsten und reibungsärmsten
beseitigen.
Nach dem miesen Trick auf der letzten MV soll ich der AG nun glauben das
sie nix anstellen werden? Die suchen den windigste und unsichersten
Anbieter von allen aus und ändern dann wichtige Teile der Satzung (in
einem der letzten Präsidiums-Protokoll wurde ein „modernisieren der
Satzung“ angekündigt, da liegt die Idee nicht weit).
Davon unabhängig möchte ich generell einfach mal deutlich machen, worum
es sich bei einem solchen Schiedsgerichtverfahren überhaupt handelt: Es
dient der Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten statt der Anrufung
ordentlicher Gerichte (siehe Schiedsordnung). Es verfährt im Übrigen
nach ZPO.
Im Klartext: Es ist der Ersatz für ein reguläres Gerichtsverfahren. Und
nun sollte nach meiner Ansicht jeder noch einmal darüber nachdenken, in
welchen Fällen er eine Klage vor einem ordentlichen Gericht für
notwendig erachtet und in welchen vielleicht eher nicht.
Noch kürzer: Kirche ==> Dorf
Pavel schrieb Anfang Februar folgendes:
Erst wenn das Protokoll gültig
ist, kannst Du (oder auch andere) gegen die aus Deiner Sicht nicht
satzungskonforme Beschlußfassung zum Antrag S1 vorgehen.
„vorgehen“ bedeutet hier: Den Verein zu verklagen, denn eine andere
Möglichkeit gegen ein Protokoll vorzugehen gibt es (AFAIK) nicht. Das
heißt Olaf (oder auch mir) soll zugemutet werden auf eigene Kosten einen
Verein mit deutlich höheren finanziellen Mitteln zu verklagen. Nikolas
hat dem auf meine Nachfrage hin auch nicht widersprochen also vermute
ich, dass das Präsidium das genauso sieht.
Wir SIND also schon im Stadium das du für Unsinn hälst (der Anwalt
schreibt ja auch am Schluss, das die Klage bald eingereicht werden
müsste). Nur die Bezahlung ist noch offen.
Viele Grüße,
Steffen
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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