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Am 03.01.2011 00:35, schrieb Olaf Simons:
Liesel schreibt:
Du würdest also auch Veranstaltungen die von
Personen organisiert werden
die für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht oder des
Urheberrechtes eintreten befürworten? Inwieweit ist dies mit §1 Abs 1
der Satzung vereinbar?
Diese Post ließ mich lachen. Absolut. Ich gehe davon aus, dass unsere
Position die bessere ist. Wenn wir öffentliche Debatten inszenieren
könnten, auf denen Regierungsrepräsentanten sich unserer Position
stellten - das wäre ein immenser Gewinn. Und - Du willst mir doch nicht
erzählen, dass Du nur noch mit Leuten sprichst, die unsere Satzung
unterschreiben - dann können wir diese Satzung nämlich einpacken, weil
wir dann niemand anderen mehr erreichen und von der Verbreitung unserer
ideen Abstand nehmen.
Die Ziele von freiem Wissen? Ich hoffe, dass wir sie selbst in der Höhle
des Löwen verteidigen, offen, besser informiert, kompetenter und wenn
möglich vor voller Presse - klar doch, das erachte ich für den perfekten
Verfolg unserer Satzung. Ich vertraue dabei darauf, dass wir Leute
haben, die in speziell dieser von Dir genannten Debatte besser
brillieren als ich armer Buchhandelshistoriker, der die Raubdruckerzeit
un den Nationalsozialismus erforschte. Aber unser Verein hat da
sicherlich einen guten Fundus an spannenden Köpfen,
geneigter Gruß,
Olaf
Womit du aber schon eine Grundforderung einer möglichen Förderung einer
solchen Diskussion o.ä. deutlich machst. Der Verein oder ein anderer
Vertreter des freien Wissens muss auch die Gelegenheit haben, seine
Position deutlich zu machen. Somit stellt der Verein bestimmte
Bedingungen an eine Veranstaltung.
Gruß Liesel
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