Am 19.11.2009 um 17:09 schrieb Liesel: > Mir reichen ja schon solche Begr�dnungen wie "LAE 2b Absatz 3" Mir auch. Finde ich grob unh�flich. Vielleicht sollte man auch �fter mal so etwas mit "Kannitverstan" kommentieren. Gru�, Rainer