[Wikide-l] Kooperation Deutsche Fotothek

Ulrich Fuchs mail at ulrich-fuchs.de
Fr Apr 3 06:19:28 UTC 2009


> Ich hoffe, dass diese Aspekte im Hintergrund ausreichend abgeklärt
> worden sind und die dahinterstehenden  "Agreements" einfach schlicht
> nicht öffentlich sind.

Allerdings frage ich mich schon, ob es nicht möglich sein müsste, die 
rechtlichen bzw. vertraglichen Regelungen zu veröffentlichen, auf deren 
Grundlage die Lizenzgeber meinen, zum Geben der Lizenz berechtigt zu 
sein - sowohl bei der jetzt in Rede stehenden Kooperation wie auch schon 
bei der mit dem Bundesarchiv.

Ein "No rights of third parties concerning the image material supplied 
are standing in the way" ist schon arg dürftig als Begründung, warum die 
Urheberrechte bspw. eines Herrn Nosko nicht relevant sind. Gab es da 
einen Vertrag mit der DDR(-Staatsregierung)? Mit wem genau? Wenn ja, hat 
die DDR oder welche Stelle dort auch immer Rechte auch für unbekannte 
Nutzungsarten (WWW gab's damals noch nicht) erworben? Wenn ja, hat sie 
auch das Recht erworben, Unterlizenzen zu vergeben? Sind diese Rechte 
wirklich an die Deutsche Fotothek übergegangen und nicht an ein Land 
oder den Bund? etc. etc.

Fragen über Fragen, und alles was wir haben, ist ein "Passt scho" von 
Mathias und der Fotothek.

Uli
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Merke:
Die globale Wirkung bezieht sich auf das Prädikat, in der der Cut
vorkommt. Die Knoten aller nachfolgenden Klauseln zum selben Prädikat
werden abgeschnitten.