[Wikide-l] Metapedia im Bundestag

Mathias Schindler mathias.schindler at gmail.com
Do Nov 27 08:50:12 UTC 2008


        Drucksache 16/10215
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode             –7–

 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
9. Abgeordnete  Monika Lazar (Bündnis 90/Die Grünen)


Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Internetpräsenz metapedia.org vor, wo Wochensprüche der NSDAP zitiert
werden und man den Film „Der ewige Jude" herunterladen kann?

   Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning
   vom 5. September 2008

   „Metapedia" ist ein Internet-Nachschlagewerk mit insgesamt elf ver-
   schiedensprachigen Sektionen. Ziel von „Metapedia" ist gemäß der
   deutschsprachigen Selbstdarstellung die Schaffung einer elektroni-
   schen Enzyklopädie, die sich Themen widmet, die „im Heute absicht-
   lich verklärt werden, um das Morgen zu beeinflussen".
   „Metapedia" wird mit Hilfe des frei zugänglichen Softwarepaketes
   „MediaWiki" erstellt, das es Internet-Nutzern ermöglicht, selbst Nach-
   schlagewerke zu eigenen Interessenbereichen außerhalb der eigentli-
   chen „Wikipedia" aufzubauen.
   Ausweislich der englischsprachigen „Metapedia" startete das Projekt
   im August 2006 in Schweden. Die deutschsprachige Sektion ging im
   Mai 2007 online und enthält derzeit über 1 000 Artikel, die auf Interes-
   sen von Rechtsextremisten zugeschnitten sind. Eine Vielzahl der Ein-
   stellungen weist Verlinkungen zu rechtsextremistischen Internetprä-
   senzen sowie entsprechende Downloadmöglichkeiten auf. Die Auto-
   ren der betreffenden „Metapedia"-Artikel agieren unter Pseudonym.
   Ein Link verweist auf das „Neuschwabenland-Archiv", von dem aus
   der NS-Propagandafilm „Der ewige Jude" in der Originalfassung he-
   runtergeladen werden kann. Eigentümer der Rechte an diesem Film
   ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesarchiv
   – Abteilung Filmarchiv. Durch eine unbefugte Verwendung einer Ko-
   pie des Films werden die Rechte des Eigentümers verletzt. Das Bun-
   deskriminalamt hat das Bundesarchiv über den Sachverhalt in Kennt-
   nis gesetzt. Der Vorgang wurde zuständigkeitshalber dem Landeskri-
   minalamt Berlin als Tatortbehörde übersandt.
   Laut Impressum zeichnet „NFSE Media AB, Sweden" für die Inter-
   netpräsenz von „Metapedia" verantwortlich. Deren IP-Adresse ist der
   amerikanischen Firma SoftLayer Technologies Inc. zuzuordnen, die
   ihren Sitz in Dallas/USA hat.
   Die Internetpräsenz des „Neuschwabenland-Archivs" liegt ebenfalls
   auf einem amerikanischen Server.



10. Wie wird die Bundesregierung auf die Verbreitung
rechtsextremistischer und antisemitischer Inhalte auf dieser Website
reagieren?

                 Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning
                 vom 5. September 2008

                 Aufgrund der rechtsextremistischen Inhalte hat das
Bundesamt für
                 Verfassungsschutz die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden unter-
                 richtet. Darüber hinaus wurde bei der
Bundesprüfstelle für jugendge-
                 fährdende Medien ein Indizierungsverfahren eingeleitet.



11.  Welche Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit sind
hinsichtlich des EU-Rahmenbeschlusses Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit sowie des Übereinkommens gegen
Datennetzkriminalität des Europarates vorgesehen, um gegen den laut
Impressum schwedischen Betreiber der Seite strafrechtlich vorzugehen?




                 Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning
                 vom 5. September 2008
                 Die Bundesregierung setzt sich bei der Bekämpfung
rechtsextremisti-
                 scher Internetinhalte auf internationaler Ebene
gerade auch im Rah-
                 men des in der Fragestellung erwähnten
Rahmenbeschlusses und des
                 Zusatzprotokolls des Europarats zum Übereinkommen über Compu-
                 terkriminalität betreffend die Kriminalisierung
mittels Computersyste-
                 men begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher
                 Art für eine Harmonisierung des Strafrechts und weltweite Min-
                 deststraftatbestände ein. Dies dient der Vermeidung
von Strafbar-
                 keitslücken und erleichtert die internationale
Zusammenarbeit. Im
                 Mittelpunkt beider Rechtsakte steht das Verbot der
öffentlichen Auf-
                 stachelung zu Gewalt und Hass gegen eine nach
Kriterien der Rasse,
                 Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen
                 Herkunft definierte Gruppe von Personen.
                 Dessen ungeachtet obliegt die Verfolgung konkreter
Straftaten den zu-
                 ständigen Strafverfolgungsbehörden.