[Wikide-l] Wortlisten
Ulrich Fuchs
mail at ulrich-fuchs.de
So Nov 2 14:07:32 UTC 2008
Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, es kommt darauf
an, *wo* eine Nutzung passiert. Nutzt man Wikipedia-Inhalte in
Deutschland (weil man sie bspw. in Deutschland als Buch vertreibt), gilt
deutsches Recht, nutzt man sie in Frankreich, französisches, und in den
USA eben US-amerikanisches Recht.
Es ist dabei völlig unerheblich, auf welchem Server die Inhalte liegen,
oder aus welchem Land sie ursprünglich stammen.
Uli
Wikiweise - besser zu Wissen!
Marco Schuster schrieb:
> Bezweifel ich. Denn da
> haelst du dich direkt auf US-Boden auf. Wie sowas im Internet
> gehandhabt wird, steht auf nem ganz anderen Papier.
>
> Marco
>
> On 11/2/08, Mathias Schindler <mathias.schindler at gmail.com> wrote:
>> 2008/11/2 Lars Aronsson <lars at aronsson.se>:
>>
>>> Ich bin nicht Jurist, aber glaube es gibt kein Datenbankschutz für
>>> Wikipedia. Und wenn es gäbe, kann es nicht WMF gehören, auch dann
>>> weil WMF eine Amerikanische Stiftung ist, und in USA gibt es gar
>>> kein Datenbankschutz.
>> Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf
>> der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
>>
>> Mathias
>>
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